Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages sind alle von der Schwimmschule „train2swim“ angebotenen und buchbaren Kurse für Babys, Kinder, Jugendliche, Erwachsenen und Senioren (Babyschwimmen, Wassergewöhnung, Schwimmkurse,etc.) (§ 611 BGB).

 

2 GESUNDHEIT 

Alle Übungen innerhalb des gewählten Kurses sind freiwillig. Die Schwimmschule „train2swim“ geht davon aus, dass Teilnehmer keine schwerwiegenden Krankheiten haben. In Zweifelsfällen sprechen Sie gegebenenfalls im Vorfeld mit dem Kinderarzt oder ihren Hausarzt über die bedenkenlose Teilnahme Ihres Kindes oder der eigenen Person am gewünschten Kurs und teilen dem Kursleiter kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn des Kurses mit.

 

3 HAFTUNG & VERSICHERUNG 

Die Haftung der Schwimmschule und ihrer Kursleiter beginnt mit Übernahme der Kursteilnehmer am Beckenrand zum Anfang einer jeden Kurseinheit. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst, ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Eltern haften für ihre Kinder. Für Verluste oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld haftet der Veranstalter nicht.  

 

4 PERSÖNLICHE DATEN

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Anmeldung, sowie zur Kursorganisation verwendet

und in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

 

5 KURSGEBÜHR UND ERSTATTUNG

Sind Unterrichtseinheiten gegenseitig abgesprochen, ob telefonisch oder per Mail, gelten diese als verbindlich. Die Kursgebühr ist auf das Konto DE 5528050100 0000617340 bei der Landessparkasse zu Oldenburg zu entrichten, spätestens aber am Tag der ersten Unterrichtseinheit in bar oder bis zu der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wird der Kursleiter krank und es gibt keine Möglichkeit die ausstehenden Unterrichtseinheiten nachzuholen, so ist eine vollständige Erstattung möglich. Bei Nicht-Erscheinen des Kunden zum Unterrichtsbeginn -ohne vorherige Absage ist keine Erstattung möglich und die jeweilige Einheit muss komplett getragen werden. Ist der Schüler/die Schülerin verhindert und kann nicht am Unterricht teilnehmen, so ist eine Absage bis min. vier Stunden vor Unterrichtsbeginn zu tätigen, ansonsten wird die Einheit komplett in Rechnung gestellt. Sollte der Unterricht aus technischen Gründen nicht möglich sein, wird der Termin nachgeholt, eine Auszahlung ist nur in seltenen Fällen möglich.

 

6 RECHTSANSPRÜCHE

Für Stunden/ Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen. Einheiten die durch Verunreinigung des Wassers (z.B. durch Verkotung oder Erbrechen von Teilnehmern) abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt und werden voll in Rechnung gestellt. Ebenso Unterrichtseinheiten, die aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden können (z.B. Unwetter). Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Teile treten die Bestimmungen des deutschen Rechtes.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Anerkannt, sobald die Dienstleistung der Schwimmschule in Unterrichtsform wahrgenommen wird.